Kostenübernahme von Schönheits-OP: Was zahlt die Versicherung?

Durch plastisch-ästhetische Chirurgie besteht die Möglichkeit, das äußere Erscheinungsbild mithilfe einer operativen Intervention zu verändern und zu verbessern.
Neben den zahlreichen medizinischen Aspekten werfen viele Menschen auch Fragen bezüglich der finanziellen Aspekte eines solchen Eingriffs auf.
In vielen Fällen gibt es keine Kostenübernahme bei einer Schönheits-OP, es sei denn, es handelt sich um medizinisch notwendige Fälle, bei denen Ausnahmen gemacht werden können.
Erfahre wann die Krankenversicherungen die Kosten übernehmen!

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Kriterien für eine Kostenübernahme der Krankenversicherung

Grundsätzlich übernehmen die Krankenversicherung nur dann die Kosten für eine plastisch-ästhetische Operation, wenn diese aus medizinischer Sicht notwendig ist. Eine solche medizinische Indikation liegt dann vor, wenn ein Patient wegen seines körperlichen Zustands massive Einschränkungen in seinem Lebensalltag erlebt. Dazu gehören nicht nur gesundheitliche, sondern auch psychische Probleme.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Schönheitsoperationen normalerweise nur dann, wenn die Operation aus medizinischen Gründen notwendig ist. Dies bedeutet, dass es eine medizinische Indikation oder einen medizinischen Grund geben muss, der die Operation erforderlich macht. Solch eine medizinische Notwendigkeit muss von einem Facharzt festgestellt werden.

Unter bestimmten Umständen übernehmen Krankenkassen die Kosten für Schönheitsoperationen. Dies kann beispielsweise in folgenden Fällen geschehen:

  • Rekonstruktive Chirurgie: Wenn eine Schönheitsoperation notwendig ist, um Körperfunktionen wiederherzustellen oder das Aussehen nach einer Verletzung, einer Krankheit oder einer angeborenen Anomalie zu verbessern, kann die Krankenkasse die Kosten übernehmen. Dies kann die Rekonstruktion nach einem Unfall, einer Verbrennung oder einer angeborenen Fehlbildung wie einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte umfassen.
  • Medizinische Notwendigkeit: Wenn die Schönheitsoperation aus medizinischen Gründen notwendig ist, um gesundheitliche Probleme zu behandeln oder zu lindern, kann die Krankenkasse die Kosten in Betracht ziehen. Zum Beispiel kann eine Brustverkleinerung aufgrund von Rücken- oder Nackenschmerzen in einigen Fällen als medizinisch notwendig angesehen werden.
  • Psychische Gesundheit: In einigen Ländern kann die Krankenkasse die Kosten für Schönheitsoperationen bei bestimmten psychischen Gesundheitsproblemen wie schwerer Körperdysmorpher Störung (BDD) oder Geschlechtsdysphorie übernehmen.

Kriterien für eine Kostenübernahme der Krankenversicherung

Fettabsaugung

Die Durchführung einer Fettabsaugung wird in der Regel von den Krankenkassen nicht finanziell unterstützt, da es sich meist um einen Eingriff aus ästhetischen Motiven handelt. Sollte jedoch eine mechanische Behinderung vorliegen, bei der andere Therapien keine zufriedenstellenden Ergebnisse erzielen können, kann es doch zu einer Kostenübernahme kommen. Eine weitere Ausnahme stellt das Vorhandensein einer krankhaften Elephantiasis, also der schwersten Form eines Lyphödems dar. Durch die Ansammlung von Lymphflüssigkeit im Gewebe wird eine Schwellung verursacht, die Betroffene stark in ihrem Alltag einschränkt.

Brustvergrößerung

Brustvergrößerungen aus rein ästhetischen Gründen werden nicht von der Krankenkasse übernommen und gelten als Selbstzahlerleistung. Die Krankenkasse kann die Kosten für eine Brustvergrößerung übernehmen, wenn eine angeborene Brustfehlbildung oder eine Brustminderanlage, also eine Abweichungen der Brustform vorliegt. In solchen Fällen handelt es sich um medizinische Indikationen, die von einem Facharzt, beispielsweise einem Gynäkologen, festgestellt werden können.

Narbenkorrektur

Die Korrektur von Narben ist ein ästhetisches Anliegen, das größtenteils nicht von der Krankenkasse übernommen wird. Das liegt daran, dass es sich meist um einen kosmetischen Eingriff handelt, der primär darauf abzielt, das Erscheinungsbild der Haut zu verbessern. Für solche rein ästhetischen Verfahren sind die meisten Krankenkassen normalerweise nicht zuständig. In bestimmten Fällen kann die Krankenkasse die Kosten für die Narbenkorrektur übernehmen, insbesondere wenn funktionale Einschränkungen, erhebliche Entstellungen oder psychosoziale Probleme (bei Kindern) auftreten.

Ästhetische Nasenkorrekturen

In den meisten Fällen werden ästhetische Nasenkorrekturen in Deutschland nicht übernommen. Ausnahmen werden gemacht, wenn die Nase durch äußere Veränderungen aufgrund eines Unfalls oder Tumors entstellt wurde. Ebenso können funktionale Beeinträchtigungen der Atmung aufgrund innerer Veränderungen, wie beispielsweise einer Nasenscheidewandverkrümmung, eine medizinische Indikation darstellen, die die Krankenkasse zur Kostenerstattung veranlassen kann. Die Indikation wird in der Regel durch ein Hals-Nasen-Ohrenarzt (HNO) gestellt.

Beseitigung von Hauterschlaffungen im Gesicht, Facelift, Oberlidplastik

Die Beseitigung von Hauterschlaffungen im Gesicht, sei es durch ein Facelift oder eine Oberlidplastik, sind oft ästhetische Eingriffe, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Jedoch können die Kosten für eine Oberlidplastik beispielsweise bei einem krankhaften Muskeltonus, einer Einschränkung des Gesichtsfeldes von mindestens 10° beim Blick nach oben oder einer krankhafte Auswärtskehrung der Lidkante (Ektropium) am Unterlid übernommen werden. Die medizinische Indikation erfolgt durch einen Augenarzt für Oberlidplastik.

Brustverkleinerung

In den meisten Fällen müssen Patientinnen, die eine Brustverkleinerung in Erwägung ziehen, die Kosten selbst tragen, da die Krankenkasse diese Eingriffe nur aus medizinischen Gründen übernimmt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Diagnose einer Brustgigantomastie vorliegen. Diese seltene Erkrankung ist durch eine übermäßig große und schwere Brust gekennzeichnet. Für die Anerkennung einer medizinischen Indikation ist es erforderlich, dass das Krankheitsbild objektiv nachgewiesen werden kann, beispielsweise durch die Entfernung von mehr als 500 g Gewebe pro Seite. Die Diagnose erfolgt üblicherweise durch einen Gynäkologen.

Intim Chirurgie

Da intimchirurgische Eingriffe oft aus ästhetischen Gründen durchgeführt werden, gelten sie in der Regel nicht als medizinisch notwendige Behandlungen. Deshalb übernehmen die Krankenkassen die Kosten meist nicht. Eine Ausnahme kann jedoch bei einer Schamlippenverkleinerung gemacht werden, wenn diese aufgrund einer nachgewiesenen Beeinträchtigung oder Dysfunktion erforderlich ist. In solchen Fällen kann die Krankenkasse die Kosten für den Eingriff unter bestimmten Bedingungen übernehmen. Die Indikation erfolgt durch einen Gynäkologen.

Bauchfettschürzenbeseitigung

Die Kosten für eine Entfernung von Bauchfettschürzen werden in der Regel nicht unterstützt. Diese bilden sich bei einer Bindegewebsschwäche im Alter, nach Schwangerschaften oder wenn stark übergewichtige Menschen in relativ kurzer Zeit viel Gewicht verlieren. Ausnahmen werden gemacht, wenn massive mechanische Beschwerden oder anhaltende Ekzeme in der Bauchhautfalte (Intertriginalekzem) vorliegen. In solchen speziellen Fällen kann die Kostenübernahme einer Beseitigung von Bauchfettschürzen in Betracht gezogen werden.

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Das muss bei einer Kostenübernahme von Schönheits-OPs bedacht werden

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Kriterien und Bedingungen für die Kostenübernahme von Schönheitsoperationen von Land zu Land und von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sind. Die Definition dessen, was als medizinisch notwendig angesehen wird, liegt im Ermessen der Krankenkasse und den jeweiligen Gesetzen und Vorschriften.

Du solltest dich daher immer direkt an deine Krankenkasse wenden und mit einem Sachbearbeiter sprechen, um Informationen darüber zu erhalten, ob die Kosten für eine bestimmte Schönheitsoperation abgedeckt werden und welche Schritte du unternehmen müsstest, um eine Kostenübernahme zu beantragen.

In vielen Fällen musst du medizinische Gutachten und Unterlagen vorlegen, um die medizinische Notwendigkeit der Operation nachzuweisen bevor die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Dabei kann es auch sinnvoll sein, eine Zweitmeinung von einem anderen Arzt einzuholen, um Ihre Argumentation zu stärken.

Das Ästhetikzentrum Hamm – Dein Ansprechpartner für ästhetische Medizin

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